Hinweisgebersystem
Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, interner Regeln und der Verhaltensgrundsätze, hat bei MMG oberste Priorität. Im Hinweisgebersystem werden eingehende Hinweise vertraulich und unabhängig bearbeitet.
Eine wichtige Säule des Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber, Betroffene und Mitarbeiter, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.
MMG bietet hierzu auch Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation. Darüber hinaus tolerieren wir keine Benachteiligungen von Hinweisgebern und allen Personen, die zu Untersuchungen beitragen. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt.
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